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Als Kindertagespflegeperson betreuen Sie ein oder mehrere Kind/er in ihrem eigenen Haushalt. Die Betreuung kann nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch „in anderen geeigneten Räumen“ angeboten werden.

Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, nehmen Sie am besten während der telefonischen Sprechzeiten Kontakt zu uns auf. Die Fachberaterinnen informieren Sie über die aktuelle Situation vor Ort und beantworten Ihre ersten Fragen.

Der Besuch einer Informationsveranstaltung, ein erstes persönliches Gespräch mit der Fachberaterin und daran anschließend die Teilnahme an der Qualifizierung (siehe dort) sind erste Voraussetzungen, um tätig werden zu können. In Kurs 1 erhalten Sie grundlegende Informationen zu allen rechtlichen, finanziellen und wichtigen pädagogischen Fragen.

Da die Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen erlaubnispflichtig ist (vgl. § 43 SGB VIII), müssen Sie vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Pflegeerlaubnis beim Landratsamt, Abteilung Jugend beantragen. Genaue Informationen dazu erhalten Sie in Kurs 1.

Im Anschluss an Kurs 1 vereinbart die für Sie zuständige Fachberaterin einen Hausbesuchstermin mit Ihnen, um Ihre Räume kennenzulernen und über Ihr Betreuungsangebot und Ihre Betreuungsperspektive ins Gespräch zu kommen. Die notwendige Eignungseinschätzung für das Landratsamt, Abteilung Jugend (vgl. Pflegeerlaubnis) wird im Rahmen des gesamten Prozesses vorgenommen.

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