Die Kindertagespflege kann über das Landratsamt Tübingen, Abteilung Jugend, öffentlich gefördert werden. Dazu müssen Eltern den Bedarf nachweisen (Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung etc.) und einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen.
Kinder ab dem 1. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch auf individuelle Förderung ist unabhängig von einem beruflichen Bedarf gegeben. Im Landkreis Tübingen werden 30 Stunden individuelle Förderung genehmigt.
Sollten Sie aufgrund beruflich bedingter Abwesenheit (oder Studium, Ausbildung etc.) einen umfangreicheren zeitlichen Betreuungsbedarf haben, müssen Sie diesen nachweisen.
Für Kinder, die älter als 3 Jahre sind, kann die Kindertagespflege nur als ergänzende Betreuung in Anspruch genommen werden.
Der Kostenbeitrag für die Eltern richtet sich nach der benötigten bzw. in Anspruch genommenen Wochenstundenzahl und dem Bruttoeinkommen der Familie. Die Verpflegung der Kinder ist in den Betreuungskosten enthalten. Die Kosten für ein Kind unter 3 Jahren betragen pro Betreuungsstunde maximal 1,90 € je (in der höchsten Kostenbeitragsstufe). Für ein Kind über 3 Jahre, beträgt der höchste Kostenbeitrag 3,- € je Stunde.
Je nach Einkommen können die Kosten auch deutlich niedriger sein.
Der Kostenbeitrag wird monatlich per Dauerauftrag an das Landratsamt, Abteilung Jugend überwiesen.
Es fallen keine weiteren Kosten für die Eltern an. Die Tagesmutter/der Tagesvater erhält die Kosten für die Betreuungsleistung direkt vom Landratsamt, Abteilung Jugend.
Kinderfrauen/Kinderbetreuer werden in der Regel von den Eltern mit einem festgelegten Stundensatz (mindestens Mindestlohn) bezahlt.
Beantragen die Eltern die öffentliche Förderung und liegt eine Abtretungserklärung der Kinderfrau/des Kinderbetreuers vor, überweist das Landratsamt, Abteilung Jugend die laufende Geldleistung an die Eltern. Diese leiten das Geld mindestens in Höhe der laufenden Geldleistung an die Kinderfrau/den Kinderbetreuer weiter. Genaueres zur Abwicklung erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch.