Die Betreuung in familiärer Atmosphäre ist:
professionell
Kindertagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 22 SGB IIIV) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Tagesmütter und Tagesväter sowie Kinderfrauen und Kinderbetreuer haben Qualifizierungskurse absolviert und nach einer genauen Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis des Landratsamtes, Abteilung Jugend erhalten.
Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kursen teil und sind eng an die Fachberatung des Tageselternvereins angebunden.
individuell
Eine Kindertagespflegeperson betreut maximal fünf Kinder gleichzeitig. Sie kann so individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die Wünsche der Eltern eingehen.
- Alltägliche Abläufe wie Schlafrituale, Mahlzeiten, Wickeln, Hausaufgabenbetreuung etc. können auf das jeweilige Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden.
- Die Kindertagespflegeperson baut zu jedem Kind eine intensive Bindungsbeziehung auf, die dem Kind Sicherheit gibt und eine unerlässliche Basis für frühe Lernprozesse ist.
- Die Einbeziehung in den familiären Alltag der Kindertagesfamilie bietet den Kindern Verlässlichkeit und Geborgenheit.
- Abwechslungsreiche Spiel- und Beschäftigungsangebote fördern die Kinder gezielt.
- Der Aufbau geschwisterähnlicher Beziehungen zu anderen Kindern unterschiedlichen Alters innerhalb einer überschaubaren Gruppe ermöglicht vielfältige Sozialerfahrungen.
flexibel
Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern und dem Angebot der Kindertagespflegeperson. Es können zum Beispiel einzelne Tage zu unterschiedlichen Zeiten gebucht werden. Auch eine Anschluss- oder Randzeitenbetreuung vor oder nach dem Besuch der Tageseinrichtung oder Schule sowie die Abdeckung von Schichtzeiten und Wochenendbetreuung ist möglich.
zuverlässig
Absprachen zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern werden in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Dieser Vertrag sichert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.
Für eventuelle Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson wird mit unterschiedlichen Vertretungskonzepten versucht, eine Lösung anzubieten und damit ein möglichst hohes Maß an Verlässlichkeit zu gewährleisten.
kostengünstig
Die Betreuung in Kindertagespflege ist kostengünstig. Durch die öffentliche Förderung der Kindertagespflege über das Landratsamt, Abteilung Jugend, ist diese Betreuungsform eine bezahlbare Alternative geworden. Dem im SGB IIIV festgeschriebenen Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Betreuungsform wurde damit Rechnung getragen.