Als Kindertagespflegeperson im Haushalt der Personensorgeberechtigten arbeiten Sie im Haushalt der Eltern und betreuen nach Absprache ein oder mehrere Kinder der Familie.
In der Regel werden Sie von den Eltern angestellt – die Eltern werden Arbeitgeber:innen. Die Anstellung kann auf Minijobbasis oder im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgen.
- Sie haben Freunde am Umgang mit Kindern und bei der Förderung von Kindern.
- Sie sind einfühlsam für die Belange von Kindern.
- Sie sind zuverlässig und verantwortungsbewusst.
- Sie sind kritikfähig und belastbar.
- Qualifizierung und Fortbildung ist Ihnen wichtig.
- Sie sind bereit, mit den Eltern zu kooperieren und sich an deren Familienregeln zu orientieren.
- Sie bringen die Bereitschaft für die Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein und dem Landratsamt, Abteilung Jugend mit.
- Sie haben die Fähigkeit einen Familienalltag zu strukturieren und behalten auch in turbulenten Situationen den Überblick.