BildEltern

  • Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns. Eine Vorlaufzeit von etwa sechs Monaten ist für alle Beteiligten hilfreich und entspannt die Suche nach einer Kinderfrau/einem Kinderbetreuer.
  • In einem Telefonat oder per E-Mail beantworten wir gern Ihre ersten Fragen.
  • Die für Sie zuständige Fachberaterin bietet Ihnen ein ausführliches, persönliches Beratungsgespräch an.
    Für eine passgenaue Vermittlung ist es wichtig, Ihre Erwartungen und individuellen Wünsche bzgl. einer Kinderfrau/eines Kinderbetreuers kennenzulernen sowie etwas über Ihren Betreuungsbedarf zu erfahren.
    In der persönlichen Beratung informieren wir Sie ausführlich über rechtliche, organisatorische und pädagogische Aspekte der Betreuung durch eine Kinderfrau/einen Kinderbetreuer.
  • Wenn Sie uns einen konkreten Suchauftrag geben, versuchen wir aus unserer Kartei eine zu Ihren Vorstellungen passende, qualifizierte Kinderfrau/Kinderbetruer zu finden.
    Nach Rücksprache mit Ihnen und der Kinderfrau/dem Kinderbetreuer erhalten sie von uns die Kontaktdaten.
  • Im Rahmen eines persönlichen Vorstellungsgesprächs bei Ihnen zuhause, lernen Sie sich kennen und tauschen die notwendigen Informationen bzgl. Ihrer Vorstellungen, Erwartungen und Wünsche aus. Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen aber auch „die Chemie“ zwischen Ihnen und der Kinderfrau/dem Kinderbetreuer stimmen. Auch Ihr/e Kind/er sollte einen guten Kontakt zu der Kinderfrau/dem Kinderbetreuer bekommen.
  • Es ist sinnvoll, wenn Sie sich nach dem Erstkontakt noch etwas Bedenkzeit nehmen (Sie als Eltern aber auch die Kinderfrau/dem Kinderbetreuer). Vereinbaren Sie ruhig noch einen weiteren Termin, damit Sie sich in Ihrer Entscheidung sicherer werden.
  • Entscheiden beide Parteien, dass die Betreuung zustande kommt, werden Absprachen zu einer „Aneinandergewöhnungszeit“ getroffen.
  • In der Regel findet zu Beginn der „Zeit, in der Sie sich aneinander gewöhnen, ein gemeinsamer Termin mit der Fachberaterin bei uns in der Beratungsstelle statt. Bei diesem Termin wird der Betreuungsvertrag abgeschlossen. Sollten Sie einen Antrag auf öffentliche Förderung in Kindertagespflege stellen wollen, müssen Sie diesen vor Beginn des Betreuungsverhältnisses beim Landratsamt, Abteilung Jugend, stellen.
  • Im gemeinsamen Gespräch wird dann auch der Antrag der Kindertagespflegeperson auf die Laufende Geldleistung ausgefüllt.
  • Ihre zuständige Fachberaterin ist während der Anfangszeit, aber auch im laufenden Kindertagespflegeverhältnis bei allen Fragen und Problemen für Sie da.


Sollten wir Ihnen aus unserer Kartei keine zu Ihren Erwartungen passende/n Kinderfrau/Kinderbetreuer vermitteln können, unterstützen wir Sie bei der privaten Suche (Tageszeitung, Gemeindeboten, Suche über von uns erstellen Plakaten und über unsere Homepage).
Auch bei privat zustande gekommenen Betreuungsverhältnissen können Sie kostenfreie Beratung bei uns in Anspruch nehmen.

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